Firma

IMAGINEARTs
Lichtenrader Damm 33a
13585 Berlin

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma IMAGINEARTs und ihren Geschäftspartnern. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit Vertragsabschluss (Auftragserteilung). Abweichende Regelungen, eine Abänderung oder Aufhebung dieser AGB oder einzelner Punkte sowie entgegenstehende Regelungen von Geschäftspartnern bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Rechtliche Grundlage der AGB sind die §§ 305 ff BGB.

Leistungen

Die Firma IMAGINEARTs erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

* Architektur Visualisierung

* Virtuelle Renovierung bzw. Umgestaltung vorhandener Objekte

* Virtuelle Rundgänge

* Industrie Visualisierung

* Produkt Visualisierung

* Imagefilme

* Produkt Präsentationsfilme

* Produktbeschreibung in Video Form

* Videopost (Schnitt, VFX-Design)

Angebote, Preise, Umsatzsteuer

Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

Preiserhöhungen bei laufenden Aufträgen werden nicht vorgenommen. Ausnahme sind langfristige Wartungsverträge (Laufzeit 12 Monate und länger). Alle Preise sind NETTO Preise und verstehen sich zuzügl. Umsatzsteuer.

Auftragserteilung

Eine verbindliche Auftragserteilung erfolgt durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber wird die IMAGINEARTs eingehend instruieren und alle notwendigen Informationen und die erforderlichen Daten in einem gängigen verwertbaren Format zur Verfügung stellen.

Eine Konvertierung oder anderweitige Umarbeitung z.B. von Bilddaten bzw. Transcodierung von Videoformaten ist nach den geltenden Preisen gesondert zu vergüten. Alle durch den Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Datenbestände werden streng vertraulich behandelt.

IMAGINEARTs muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags nicht akzeptieren. Durch die Firma IMAGINEARTs zu erbringende Leistungen enthalten eine Korrekturstufe, d.h. beim ersten Entwurf kann der Auftraggeber Änderungswünsche kostenfrei einbringen. Verbindlich sind schriftliche Korrekturvorgaben. Die Berücksichtigung weiterer Änderungswünsche bei Vorlage des modifizierten Entwurfs (weitere Korrekturstufe) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und somit gesondert zu vergüten.

IMAGINEARTs ist zu Teilleistungen berechtigt. Ist die Lieferung in Teilleistungen vereinbart, so ist bei der Abnahme einer jeden Teilleistung auch ein entsprechender Teil der Vergütung fällig.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung in Euro auf das Geschäftskonto der IMAGINEARTs. Weitere Zahlungsarten wie Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.

Bei langfristigen Verträgen ist die Zahlung des vereinbarten Preises jeweils am 10. eines Monats fällig. Kommt der Kunde bei solchen Verträgen mit der Zahlung in Verzug, ist die IMAGINEARTs zur Zurückhaltung weiterer Leistungen sowie nach angemessener Nachfrist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Zudem kann die IMAGINEARTs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und den entstehenden Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren, gerichtl. Kosten) zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung stellen. Die Geltend-machung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

Liefertermine sind verbindlich, sofern ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart.

Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst, wenn der Auftraggeber sämtliche für die Auftragsausführung notwendigen Freigaben erteilt und alle relevanten Unterlagen, Informationen und Dateien zur Verfügung gestellt hat.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit verlängern die Lieferfrist um den gleichen Zeitraum, wie die Störung andauert. In diesen Fällen beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Preisminderung.

Wird die Durchführung des Auftrags durch im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Umstände schuldhaft verzögert oder beeinträchtigt, kann die IMAGINEARTs eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück oder bricht diesen ab, stehen der IMAGINEARTs ohne Schadens-nachweis 50% der Vergütung zu. Wurde mit den Arbeiten bereits begonnen, stehen ihr 100% zu.

Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelrügen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber aufgrund subjektiver oder gestalterisch-künstlerischer Ansichten während oder nach der Produktion Änderungen, sind diese nach den geltenden Preisen zu vergüten. Der Vergütungsanspruch für begonnene oder bereits fertig gestellte Arbeiten bleibt bestehen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Preises behält sich die IMAGINEARTs alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der vereinbarten Leistung und an allen Teilleistungen vor.

An allen Leistungen, insbesondere die dem Urhebergesetz §2 unterliegenden, werden nur Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. IMAGINEARTs ist nicht verpflichtet, die den Leistungen zugrunde-liegenden Computerdaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von solchen Computerdaten, ohne dies bereits bei Auftragserteilung vereinbart zu haben, ist eine gesonderte Vergütung fällig.

Urheberrecht

Mit Auftragserteilung kommt außer bei reinen Dienstleistungsverträgen ein Urheber(werk)vertrag zustande, der Urheberrechte generiert und auf Nutzungsrechte an den (Werk-)Leistungen gerichtet ist. Alle durch die IMAGINEARTs erbrachten Leistungen unterliegen auch als Teilleistungen eines Gesamtprojekts dem Urhebergesetz.

Ebenso behält sich die IMAGINEARTs an allen dem Auftraggeber im Laufe der Auftragserfüllung überlassenen Unterlagen (Kalkulationen, Muster, Probeentwürfe, Daten) das ausschließliche Nutzungsrecht vor. Diese dürfen durch den Auftraggeber nicht anderweitig genutzt und Dritten nur mit Einwilligung von IMAGINEARTs zugänglich gemacht werden.

Anregungen des Auftraggebers begründen kein mit-Urheberrecht.

Ein Bildnachweis ist folgendermaßen anzubringen:

Visualisierungen: IMAGINEARTs, Berlin.

Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Preises das Recht, die durch IMAGINEARTs erstellte Vertragsleistung für den bei Auftragserteilung erkennbaren Zweck zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht der IMAGINEARTs ein Auskunftsanspruch zu.

Auch wenn der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht erwirbt, ist die IMAGINEARTs berechtigt, die Vertragsleistung im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen.

Die Veränderung und die vollständige oder teilweise Nachahmung von durch die IMAGINEARTs erstellten Leistungen in Original oder Reproduktion ist unzulässig.

Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist schriftlich mit IMAGINEARTs zu vereinbaren.

Erfüllungsgehilfen

IMAGINEARTs kann für die Leistungserbringung sorgfältig ausgesuchte Erfüllungsgehilfen einschalten. Diese werden dadurch nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

Haftung

IMAGINEARTs verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen fachgerecht auszuführen. Eine Haftung entsteht nur für eigenes Verschulden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IMAGINEARTs übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Verwendung der erbrachten Leistung entstehen. Jede Schadensersatzpflicht, insbesondere jede Haftung für mittelbare, unmittelbare oder Folgeschäden, wie dem Auftraggeber entgangener Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber, ist ausgeschlossen.

Mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Video und Audio. Die Firma IMAGINEARTs übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte.

IMAGINEARTs setzt voraus, dass der Auftraggeber über die Rechte für die zur Auftragserfüllung überlassenen Unterlagen und Datenbestände verfügt und haftet nicht für die Verletzung solcher Rechte (insbes. Persönlichkeitsrechte).

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulassungs- und Eintragungs-fähigkeit der Leistungen haftet IMAGINEARTs nicht.

Die Haftung für Datenverlust durch IMAGINEARTs ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Ansonsten ist die Haftung in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Tritt der Datenverlust durch Viren u.ä. oder unsachgemäße Verwendung von Computerprogrammen beim Auftraggeber ein, ist die Haftung ausgeschlossen.

IMAGINEARTs ist nicht verpflichtet, die im Laufe des Auftrags erstellten Daten für den Auftraggeber zu sichern und aufzubewahren. Der Auftraggeber ist zur Überprüfung der gelieferten Leistung verpflichtet, auch wenn er vorher bereits Muster erhalten hat. Die IMAGINEARTs übernimmt keine Haftung, wenn fehlerbehaftete Leistungen beim Auftraggeber zur Weiterverarbeitung freigegeben werden. Die Haftung ist auch gegenüber Dritten ausgeschlossen. Schadensersatz-ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

IMAGINEARTs übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (z.B. Computerviren, Hackerangriffe).

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die erhaltenen Leistungen unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Danach gilt der Auftrag als mangelfrei abgenommen und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung des vereinbarten Preises unter Berufung auf einen in der Leistung vorhandenen Mangel zurückzuhalten.

Die Gewährleistung ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Bei einer Mängelrüge wird der Auftraggeber der IMAGINEARTs die Feststellung und Beseitigung der Mängel ermöglichen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines Schadens ergreifen.

Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die erbrachte Leistung durch den Auftraggeber verändert wird oder die Mängel auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

Stellt sich heraus, dass Nachbesserungsarbeiten aufgrund vom Auftraggeber zu vertretende Umstände erforderlich wurden (insbesondere falsche Angaben/ Daten), werden die ausgeführten Nachbesserungsarbeiten zu den geltenden Preisen in Rechnung gestellt.

Administration

Die Firma IMAGINEARTs behält sich vor, bei Zahlungsverzug in bestehenden Administrationsverträgen gleich welcher Art, die vereinbarten Leistungen nach Einleitung der zweiten Mahnstufe bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma IMAGINEARTs.

Der Gerichtsstand ist Berlin.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.